Wir
freuen uns darauf, Sie und Ihren Partner/Partnerin in Ihrer Schwangerschaft
sachkundig und einfühlsam zu begleiten.
Wir, das sind wir Ärztinnen und unsere Arzthelferinnen in engem Kontakt mit den freiberuflichen Hebammen der Hebammenpraxis West, welche sich im Nachbargebäude unserer Praxis befindet .
Die Schwangerenvorsorge wird von uns nach den gültigen Mutterschaftsrichtlinien durchgeführt.
Nach Feststellung einer intakten Schwangerschaft im Ultraschall (ca. im 2.Monat) erfolgt die erste Laborkontrolle und das Anlegen Ihres Mutterpasses.
Bestimmung der Blutgruppe und Suche nach eventuell vorhanden Antikörpern
Röteln-HAH-Test, sofern keine zwei erfolgten Röteln-Impfungen im Impfausweis dokumentiert sind
Test auf HIV (Ihr Einverständnis vorausgesetzt)
Ausschluss einer früheren Syphilis-Infektion
Ausschluss einer früheren Hepatitis-Infektion
zudem wird eine vollständige gynäkologische Untersuchung mit Krebsfrüherkennungsuntersuchung (Zellabstrich) durchgeführt
Die Untersuchungsergebnisse werden im Mutterpass eingetragen, so dass Sie und alle, die Sie in der Schwangerschaft betreuen, sich über den bisherigen Verlauf informieren können. Im Verlauf der Schwangerschaft werden einige Blutuntersuchungen regelmäßig wiederholt.
Die Vorsorge-Untersuchungen sind anfangs alle 4 Wochen, ab der 28. Schwangerschaftswoche aller 2 Wochen vorgesehen.
Bei Risikoschwangerschaften können Kontrollen und Untersuchungen in kürzeren Abständen erforderlich werden.
Gespräch mit der Ärztin
Kontrolle von Gewicht, Blutdruck, Urin (auf Blut, Eiweiß,Zucker, Entzündungszeichen) und Wachstum der Gebärmutter
kleines Blutbild mit Kontrolle des Hb (Hämoglobin) zum Ausschluss bzw. Erkennen eines Eisenmangels im Abstand von 4-8 Wochen
in der 24. Schwangerschaftswoche wird ein Glucosebelastungstest (oGT) zum Ausschluss eines Schwangerschaftsdiabetes angeboten
sollte Ihre Blutgruppe Rhesus negativ sein, erfolgt in der 28. Schwangerschaftswoche eine sog. Rhesusprophylaxe, um eine unerwünschte Antikörperbildung gegen Blutbestandteile des Kindes zu unterdrücken
ein CTG (CardioTokoGramm) zur Aufzeichnung der kindlichen Herztöne und einer eventuellen Wehentätigkeit wird meist ab der 36. Schwangerschaftwoche geschrieben
Aufgrund von wissenschaftlichen Studien wurden 3 Ultraschalluntersuchungen in den Mutterschaftsrichtlinien festgelegt, bei denen es jeweils um besondere Fragestellungen geht. Sie sind bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft sinnvoll und ausreichend.
Mehr Ultraschall bedeutet nicht mehr Sicherheit für das Kind.
Sicherung der normalen Schwangerschaft, Herzaktion, Bewegungen
Festlegung des Geburtstermins
Zwillinge?
Sie können zwischen zwei Alternativen wählen
Basis- Ultraschall:
Größe
von Kopf, Bauch und Länge des Oberschenkelknochens, Sitz des Mutterkuchens
Beurteilung der Fruchtwassermenge
erweiterter
Basis-Ultraschall:
sog. "Organ-Ultraschall" zur Beurteilung/Darstellung von:
Hirnkammern,Kleinhirn
Größenverhältnis von Herz und Brustkorb
Lage des Herzens, Herzrhythmus , Herzkammern
Magen und Harnblase
geschlossener Bauchdecke
Überprüfung
des Wachstums,
der Lage des Kindes
und des Mutterkuchens
Bei Unklarheiten oder Auffälligkeiten i.R. der Ultraschalluntersuchungen erfolgt eine Überweisung in eine Praxis für Pränataldiagnostik.
Wenn Sie sich für Zusatzuntersuchungen
zur vorgeburtlichen Diagnostik interessieren, finden Sie hier weiterführende Informationen zu unserem Wahlleistungen in der
Mutterschaftsvorsorge.
Falls
Sie im Internet weitere Informationen zum Thema Schwangerschaft suchen,
empfehlen wir
www.familienplanung.de. Diese Website ist unabhängig, wissenschaftlich auf dem neuesten Stand und wird von
der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
erstellt.
Eine
Bewertung der Wirksamkeit aller Untersuchungen in der Schwangerschaft finden
Sie in dem Buch: „Untersuchungen zur Früherkennung – Für Schwangere“ von der
Stiftung Warentest.
(www.frueherkennung-im-test.de).
freiberufliche Hebammen der Hebammenpraxis West