Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztliche Untersuchungen und Behandlungen nur, wenn sie notwendig, medizinisch sinnvoll und wirtschaftlich sind.
Andererseits gibt es seit vielen Jahren moderne Untersuchungstechniken, die im Rahmen der Vorsorge leider noch nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sind.Diese Untersuchung ermöglicht die Erkennung von gut- und bösartigen Veränderungen der Gebärmutterschleimhaut, der Gebärmuttermuskulatur und der Eierstöcke
Hier können kleine Brustveränderungen früher als durch die Tastuntersuchung gefunden werden. Bei jungen Frauen und Frauen mit einer sehr drüsendichten Brust ist diese Untersuchung aussagekräftiger als die Mammografie und hat keine Strahlenbelastung.
Es
handelt sich um eine Weiterentwicklung des herkömmlichen Zellabstriches. Das Zellmaterial gelangt
nicht wie beim herkömmlichen Abstrich direkt auf den Objektträger,
sondern wird in ein Flüssigkeitsmedium eingebracht.
Im Labor wird dieses Material in einem Filtrationsprozess aufbereitet. Man erhält so ein sehr sauberes und gut zu beurteilendes Zellpräparat. Die Erkennungsrate von Zellveränderungen lässt sich damit verbessern.
Bei relativ vielen jungen Frauen ist der Gebärmutterhals mit HPV (Human-Papilloma-Viren) infiziert, bei den meisten von ihnen heilt die Infektion folgenlos aus und die Infektion bleibt ohne Krankheitszeichen.
Deshalb ist der Test als Risikoeinschätzung bei jungen Frauen (<30 Jahre) nicht sinnvoll.
Bei Frauen ab 30 Jahren kann der Test zusätzlich zur Untersuchung des Zellabstriches, der im Rahmen der Krebsvorsorge erfolgt, eine sinnvolle Aussage ergeben und bei der Festlegung weiterer Untersuchungsabstände hilfreich sein. Eine Behandlungsmöglichkeit gegen HPV gibt es derzeit noch nicht.
Ein Hormonwert im Blut zum Nachweis der eingetretenen Wechseljahre hat in der Aussage keine Konsequenzen für die Behandlung, da es keinen allgemein gültigen „Normwert“ für eine notwendige Behandlung gibt. Diese richtet sich nach vorhanden Beschwerden und Symptomen, unabhängig vom Hormongehalt des Blutes.
Ein Schwangerschaftstest wird nur bei medizinischer Notwendigkeit von den Krankenkassen bezahlt.
Die nach den Mutterschaftsrichtlinien durchgeführten Leistungen gewährleisten Ihnen eine gute medizinische Versorgung.
Zusätzliche Untersuchungen werden von den Kassen nicht als Routinemaßnahme übernommen, entweder weil kein Wirksamkeitsnachweis erbracht worden ist oder weil die Mutterschaftsrichtlinien den neuen Erkenntnissen noch nicht angepasst wurden.
Einige Krankenkassen übernehmen im Kostenerstattungsverfahren jedoch zusätzliche Leistungen bis zu einer bestimmten Höhe. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse danach.
Verweisen möchten wir an dieser Stelle auch auf die Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA). Hier finden Sie ebenfalls umfassende und gut verständliche Informationen zu diesem Thema und darüber hinaus zu allen Aspekten und Fragen von Schwangerschaft und Geburt.
Falsch positiv bedeutet,
dass eine gesunde Person ein Testergebnis bekommt, welches ihr zu Unrecht
eine Erkrankung bescheinigt. In Wirklichkeit ist sie gesund, nur der Test
ist falsch.
Falsch negativ bedeutet, dass eine kranke Person ein Testergebnis bekommt, welches sie als gesund ausweist, obwohl sie in Wirklichkeit in Bezug auf das untersuchte Merkmal krank ist.
Screening („Durchsieben“) bedeutet die Testung einer gesunden beschwerdefreien Bevölkerungsgruppe auf eine bestimmte Erkrankung, z. B. Mammographie-Screening auf Brustkrebs, oder Zellabstrich auf Gebärmutterhalskrebs.
Screening wird im Sprachgebrauch oft gleichgesetzt mit Vorsorgeuntersuchung. Es handelt sich aber nicht um eine echte Vorsorge im Sinne von Vorbeugung (Prävention) sondern um eine Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten.
Nach den Mutterschaftsrichtlinien werden ein Röteln-Test, ein Test auf Syphylis, ein Test auf Chlamydien sowie ein Hepatitis B- und HIV-Test durchgeführt.
Folgende Untersuchungen sind zusätzlich möglich:
Zielgruppe:
Gesunde Schwangere, die nicht wissen, ob sie eine
Toxoplasmose gehabt haben
Konsequenzen:
Ein
Toxoplasmosetest zu Beginn der Schwangerschaft kann die Immunitätslage klären.
Damit weiß die Schwangere, ob sie sich schützen muss. Hat sie keine Immunität (= Schutz), ist der Test wichtig, um die Diagnose Toxoplasmoseinfektion
sicher stellen zu können, wenn eine Schwangere zu einem späteren Zeitpunkt
einen unklaren Infekt mit Lymphknotenschwellung hat.
Behandlungsziel:
Eine
Schwangere, die keine Immunität gegen Toxoplasmose hat, sollte in der
Schwangerschaft folgendes beachten:
- Verzicht auf rohes Fleisch und Rohmilch sowie gute Hygiene bei der Zubereitung von rohem Fleisch
- häufiges Händewaschen (besonders nach Gartenarbeiten)
- Vermeidung von Kontakt mit Tierkot (besonders Katzenkot)
- Gemüse, Obst und Salat gründlich waschen.
Eine Schwangere mit einer Toxoplasmose-Erstinfektion kann antibiotisch behandelt werden, um zu verhindern, dass die Infektion auf den Mutterkuchen und auf das Kind übergeht. Bei einer Infektion des Feten besteht ein Risiko für eine Fehlgeburt oder für eine Erkrankung des Feten mit Schädigungen von Auge und Gehirn. Besteht bei der Schwangeren zu Beginn der Schwangerschaft ein ausreichender Schutz (Immunität), kann ein erneuter Kontakt mit Toxoplasmen keine Schädigung mehr bewirken.
Risiken:
In
sehr seltenen Fällen kann es Probleme bereiten, eine frische Infektion von
einer früheren Infektion zu unterscheiden, so dass weitere diagnostische
Maßnahmen (Fruchtwasserpunktion oder Punktion der kindlichen Nabelschnur)
nötig sind.
Da
in internationalen Studien die Wirksamkeit einer Therapie von mütterlicher
Toxoplasmose in der Schwangerschaft widersprüchlich diskutiert wird, hat der
Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) entschieden, Toxoplasmose in Deutschland nicht
mit in die gesetzlichen Vorsorgeleistungen aufzunehmen.
Nach neuesten Daten ist jedoch davon auszugehen, dass durch die rechtzeitige Therapie nach Feststellung eines auffälligen serologischen Befundes eine fetale Infektion verhindert bzw. bei bereits infizierten Feten die Schwere der Schäden vermindert werden könnte.
Hinweis:
Wenn Krankheitssymptome auf eine Toxoplasmose
hindeuten (fieberhafter Infekt mit Lymphknotenschwellungen), wird der Test von
der Krankenkasse übernommen.
Zielgruppe:
Gesunde Schwangere, die nicht wissen, ob sie
Windpocken gehabt haben und die nicht geimpft sind. Schwangere, die beruflich
viel mit Kindern zu tun haben
Konsequenzen:
Zeigt
der Bluttest eine Immunität an, kann eine erneute Infektion keine Schädigung
mehr anrichten.
Besteht keine ausreichende Immunität, ist eine Vermeidung von Kontakt mit Windpocken in allen Zeiträumen der Schwangerschaft sehr wichtig.
Falls Sie doch in die Nähe einer infizierten Person gekommen sind, können Sie sich so bald wie möglich Immunglobuline spritzen lassen, um eine Infektion von Ihnen und insbesondere eine des ungeborenen Kindes möglichst abzuwenden. Es ist allerdings nicht erwiesen, dass diese Behandlungsmaßnahme die Häufigkeit oder die Folgen kindlicher Infektionen sicher beeinflussen kann.
Sehr wichtig ist es jedoch, ein Neugeborenes vor Kontakt mit infizierten Personen zu schützen, da eine Infektion für Neugeborene bedrohlich ist.
Risiken:
Die Zahl der falsch positiven und falsch negativen
Testergebnisse ist gering (unter 10%).
Zielgruppe:
Gesunde Schwangere, die nicht wissen, ob sie
Ringelröteln gehabt haben. Schwangere, die beruflich viel mit Kindern zu
tun haben.
Konsequenzen:
Zeigt
der Bluttest eine Immunität an, kann eine erneute Infektion keine Schädigung
mehr anrichten.
Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit dieser Virusinfektion. Wenn die Schwangere sich in der ersten Schwangerschaftshälfte infiziert, gehen die Viren häufig auf das Kind über und führen in etwa 12% zu einer Fehlgeburt. In der zweiten Schwangerschaftshälfte sind Fehlgeburten durch kindliche Infektionen selten. Aber es kommt bei 4% der infizierten Frauen zu einer virusbedingten Zerstörung der kindlichen roten Blutkörperchen mit Folgeerscheinungen wie Blutarmut, Leber- und Milzvergrößerung u.a., was im Ultraschall beobachtet und - falls nötig - durch Bluttransfusion zum Feten behandelt werden kann. Die Kinder haben dann gute Chancen, gesund geboren zu werden.
Risiken:
Es kann in seltenen Fällen Probleme bereiten,
zwischen einer frischer Infektion und einer länger zurückliegender Infektion zu
unterscheiden. Dadurch besteht in seltenen Fällen das Risiko falsch positiver
Testergebnisse mit der Folge, dass einige Eltern sich überflüssigerweise
Sorgen um die Gesundheit ihres Kindes machen müssen.
Zielgruppe:
Gesunde
Schwangere, die selbst bereits kleine Kinder haben oder die beruflich viel mit
Kleinkindern Kontakt haben.
Konsequenzen:
Wenn
eine Frau bereits vor der Schwangerschaft Kontakt mit Zytomegalieviren hatte,
ist das Infektionsrisiko in der Schwangerschaft gering. Hat sie keine
Antikörper gegen Zytomegalie, sollte sie sich durch häufiges Händewaschen vor
einer Infektion in der Schwangerschaft schützen. Dies ist besonders nach dem
Wechseln von Windeln notwendig, da die Infektion vorwiegend über den Urin von
Säuglingen und Kleinkindern übertragen wird. Die Rate der Erstinfektionen von
Frauen in der Schwangerschaft beträgt 1%.
Die Infektion verläuft in 90% unbemerkt. Eine Zytomegalie-Infektion der Mutter kann in 30-40 % auf das Kind übergehen. Ein infiziertes Kind kann Früh- oder Spätschäden (Entwicklungs- und Funktionsstörungen des Nervensystems, Schädigungen des Hörsystems bis Taubheit) davon tragen. Für eine Behandlung der Infektion gibt es bisher noch keinen sicheren Wirksamkeitsnachweis, so dass aktuell eine medikamentöse Therapie nur im Rahmen von Studien erfolgt.
Risiken:
Die
Sicherheit der Bluttestergebnisse ist besonders vor der 20 SSW sehr hoch, um
akute von früheren Infektionen zu unterscheiden. Bei einem auffälligen Befund
werden zusätzliche Ultraschalluntersuchungen durchgeführt; mitunter sind
danach noch weitere Untersuchungen nötig (Fruchtwasserpunktion oder Punktion
der Nabelschnur zur Gewinnung von fetalem Blut).
Zielgruppe:
Gesunde Schwangere in der ca. 34. SSW
Durchführung:
Mit einem Watteträger wird ein Abstrich aus Scheide
und Enddarm entnommen. Im Labor wird eine Kultur angelegt um zu sehen, ob die
Frau B-Streptokokken hat.
Konsequenzen:
B-Streptokokken
besiedeln bei vielen Menschen, so auch bei Schwangeren, Haut und Schleimhaut im
Genitalbereich, in der Blase, im Darm und im Nasenrachenraum, ohne dass sie
Krankheitssymptome hervorrufen. Von den Schwangeren, die B-Streptokokken
im Genitalbereich tragen, werden etwa in 30 bis 50% die Bakterien unter
der Geburt auf die Kinder übertragen. Von den infizierten Babys erkranken etwa
1-2% an einer bedrohlichen Neugeborenensepsis (Blutvergiftung). Einige
Krankenhäuser verlangen daher vor einer Geburt einen B-Streptokokken-Test von
den Schwangeren. Schwangere, bei denen der Test einen B-Streptokokken-Nachweis
ergibt, bekommen unter der Geburt eine Antibiotikainfusion (z.B. Amoxicillin).
Dadurch kann das Baby sicher vor einer Infektion geschützt werden. Eine
Behandlung längere Zeit vor der Geburt, z. B. nachdem das Testergebnis vorliegt,
ist nicht sinnvoll, weil die Bakterien zum Zeitpunkt der Geburt dann oft schon
wieder nachgewachsen sind.
Risiken:
Die
Testergebnisse haben eine hohe Zuverlässigkeit und die Behandlung eine hohe
Effektivität. Es werden jedoch viele Frauen aufgrund des Testergebnisses
antibiotisch behandelt, deren Babys auch ohne Antibiotika nicht krank geworden
wären.
Zielgruppe:
Gesunde Schwangere in der
35.-37. SSW
Durchführung:
Für diesen Abstrich ist es
notwendig, den Muttermund mit dem Spekulum einzustellen, um mit einem
Watteträger einen Abstrich aus dem Gebärmutterhalskanal entnehmen zu können.
Zusätzlich kann ein Abstrich aus der Harnröhre entnommen werden.
Konsequenzen:
In vielen Krankenhäusern
bekommen die neugeborenen Babys Silbernitrat-Tropfen ins Auge geträufelt, um
eine schwere Augenbindehautinfektion des Kindes mit Tripperbakterien zu
verhindern. Wenn Eltern ihrem Kind diese unangenehme Prozedur ersparen wollen,
kann die Schwangere vor der Geburt überprüfen lassen, ob sich in den
Geburtswegen Tripperbakterien befinden. Wenn der Test positiv ist, kann die
Schwangere vor der Geburt antibiotisch (z.B. mit Amoxicillin) behandelt
werden.
Risiken:
Die Testergebnisse sind
nicht immer zuverlässig. So können falsch positive Ergebnisse zu überflüssigen
antibiotischen Behandlungen führen und nicht selten auch zu Irritationen in der
Partnerschaft. Falsch negative Ergebnisse sind vermutlich häufiger als die
Studien angeben, weil die korrekte Abstrichentnahme gegen Ende der
Schwangerschaft nicht so einfach ist und für die Schwangere sehr unangenehm
sein kann.
Die Schwangere sollte sich unseres Erachtens selbst fragen, ob eine Tripperinfektion bei ihr möglich ist und die Unannehmlichkeiten in diesem Fall auf sich nehmen. Schwangere, die ihr Risiko für eine Tripperinfektion sehr gering einschätzen, können mit der Frauenärztin besprechen, ob die Scheidenflora ihre Einschätzung bestätigt und ob sie ohne allzu großes Risiko auf eine Untersuchung verzichten können.
Für die Ansicht eines Babys im 3D-Ultraschall ist der Zeitraum zwischen der 26. bis 29. SSW am besten. Um gute Sichtbedingungen dafür zu haben, muss genügend Fruchtwasser vorhanden sein und das Kind günstig liegen. Im Normalfall ist ein Extratemin dafür notwendig, den Sie bei Wunsch rechtzeitig anmelden sollten.
Folgende Untersuchungen der weiteren Pränataldiagnostik werden in unserer Praxis nicht durchgeführt, bei Wunsch können wir Ihnen jedoch Adressen von spezialisierten Praxen für Pränataldiagnostik vermitteln.
Selbstverständlich erfolgt bei medizinischer Notwendigkeit, d.h. wenn entsprechende Risikofaktoren und / oder auffällige Befunde vorliegen, die rechtzeitige Überweisung durch uns zur weiteren Diagnostik und die Beratung dazu.
Diese Untersuchung liefert neben einer frühen sonografischen Beurteilung des Feten hinsichtlich möglicher Fehlbildungen Risikoberechnungen für das Down-Syndrom (Trisomie 21) sowie einige andere Chromosomenanomalien in Form einer Risikozahl. Auf deren Grundlage und im Vergleich mit dem allgemeinen altersspezifischen Risiko muss dann die persönliche Entscheidung für oder gegen eine weitere Abklärung (Untersuchung aus dem mütterlichen Blut, Fruchtwasserpunktion) getroffen werden, um eine exakte Aussage zu erhalten. Vor jeder dieser Untersuchungen ist es wichtig, sich mögliche persönliche Konsequenzen zu überlegen, da in den meisten Fällen keine Therapiemöglichkeit besteht. Eine gute Entscheidungshilfe für den Umgang mit den Angeboten der Pränataldiagnostik ist das Faltblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das wir Ihnen zu Beginn der Schwangerschaft mitgeben. Auch eine psychosoziale Beratung, auf die jede Frau und jedes Paar einen Rechtsanspruch in der Schwangerschaft hat, ist hilfreich bei Unsicherheiten. Einen Flyer mit der Adresse entsprechend ausgebildeter Beraterinnen finden Sie in Ihrem Mutterpass.
Hierbei handelt es sich um eine Risikoabschätzung für das Auftreten einer „Schwangerschaftsvergiftung“ vor der 34.SSW, sie tritt bei ca. 5% aller Erstgebärenden auf. Diese Untersuchung erfolgt als Blutuntersuchung, Blutdruckmessung, einer ausführlichen Erhebung der Vorgeschichte (vorherige Herz-Kreislauferkrankungen) und meist in Kombination mit einem zusätzlichen Ultraschall (Erst-Trimester-Screening).
Sollte in einer vorangegangenen Schwangerschaft bereits eine Schwangerschaftsvergiftung aufgetreten sein oder ein erhöhter Blutdruck schon vor der Schwangerschaft bestehen, ist diese Untersuchung sinnvoll. Wird frühzeitig ein erhöhtes Risiko für eine Präeklampsie erkannt, erfolgt engmaschigere Betreuung der Schwangeren. Durch die frühzeitige Gabe des Medikamentes ASS (niedrigdosiert), kann das Risiko für Präeklampsie gesenkt werden.
Im mütterlichen Blut kann ab der 10.SSW. fetale DNA nachgewiesen und auf Chromosomenveränderung hin untersucht werden. Dadurch lässt sich bei Einzel-und Zwillingsschwangerschaften eine Aussage über Trisomie 21, Trisomie 13, 18, und über mögliche Abweichungen der Geschlechtschromosomen treffen, ohne dass eine Fruchtwasserpunktion durchgeführt werden muss. Die Methode ist sehr empfindlich; trotzdem können falsch positive und falsch negative Befunde nicht völlig ausgeschlossen werden. Bei auffälligen Befunden ist deshalb weiterhin die Bestätigung durch eine invasive Diagnostik (Fruchtwasserpunktion) erforderlich, während bei einem unauffälligen Befund auf diese verzichtet werden kann.
Die Methode ist für Frauen mit erhöhtem Risiko für chromosomale Störungen beim erwartenden Kind (z.B. durch höheres Lebensalter, Zustand nach Totgeburt, oder Geburt eines Kindes mit chromosomalen Störungen) eine Möglichkeit, ohne das Risiko einer Fruchtwasserpunktion Gewissheit über die chromosomale Ausstattung des Kindes zu erhalten.
Voraussetzung für die Durchführung einer NIPT ist eine genetische Beratung.