LEISTUNGEN

 
 

Gemeinschaftspraxis
Frauenärztinnen Dresden

Rudolf-Renner-Str. 37
01159 Dresden

Tel.: 0351 421 54 32

 
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen

Wahlleistungen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztliche Untersuchungen und Behandlungen nur, wenn sie notwendig, medizinisch sinnvoll und wirtschaftlich sind.

Andererseits gibt es seit vielen Jahren moderne Untersuchungstechniken, die im Rahmen der Vorsorge leider noch nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sind.
Für diese Untersuchungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten
nicht, Sie müssen sie selbst bezahlen (sogenannte Individuelle Gesundheits-Leistung = IGEL).

Wir möchten Sie im Folgenden über solche Untersuchungsangebote informieren, die wir für sinnvoll erachten und deshalb in unserer Praxis anbieten.

 
 

Wahlleistungen in der Gynäkologie und im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung von Krebserkrankungen 

Ultraschall der Gebärmutter und Eierstöcke

Diese Untersuchung ermöglicht die Erkennung von gut- und bösartigen Veränderungen der Gebärmutterschleimhaut, der Gebärmuttermuskulatur und der Eierstöcke

Ultraschalluntersuchung der Brust

Hier können kleine Brustveränderungen früher als durch die Tastuntersuchung gefunden werden. Bei jungen Frauen und Frauen mit einer sehr drüsendichten Brust ist diese Untersuchung aussagekräftiger als die Mammografie und hat keine Strahlenbelastung.

Dünnschichtzytologie (Thin Prep® Pap Test)

Es handelt sich um eine Weiterentwicklung des herkömmlichen Zellabstriches. Das Zellmaterial gelangt nicht wie beim herkömmlichen Abstrich  direkt auf den Objektträger, sondern wird in ein Flüssigkeitsmedium eingebracht.

Im Labor wird dieses Material in einem Filtrationsprozess aufbereitet. Man erhält so ein sehr sauberes und gut zu beurteilendes Zellpräparat. Die Erkennungsrate von Zellveränderungen lässt sich damit verbessern. 

HPV-Abstrich

Bei relativ vielen jungen Frauen ist der Gebärmutterhals mit HPV  (Human-Papilloma-Viren) infiziert, bei den meisten von ihnen heilt die Infektion folgenlos aus und die Infektion bleibt ohne Krankheitszeichen.

Deshalb ist der Test als Risikoeinschätzung bei jungen Frauen (<30 Jahre) nicht  sinnvoll.

Bei Frauen ab 30 Jahren kann der Test zusätzlich zur Untersuchung des Zellabstriches, der im Rahmen der Krebsvorsorge erfolgt, eine sinnvolle Aussage ergeben und bei der  Festlegung  weiterer Untersuchungsabstände hilfreich sein. Eine Behandlungsmöglichkeit gegen HPV gibt es derzeit noch nicht. 

Immunologischer Stuhltest

Dies ist ein immunologischer Schnelltest zum Nachweis von Blut im Stuhl, welcher im Vergleich zum herkömmlichen Stuhltest ein genaueres Testergebnis bringt, sicherer und einfacher zu handhaben ist und eine Diät vor der Probeentnahme überflüssig macht. ER wird von den Krankenkassen ab einem Alter von 50 Jahren einmal jährlich bezahlt. Ab 55 Jahre besteht die Möglichkeit einer Darmspiegelung zur Darmkrebsfrüherkennung. Alternativ wird der Stuhltest dann nur noch alle zwei Jahre bezahlt. Außerhalb dieses Vorgehens kann es im Einzelfall durchaus sinnvoll sein, diesen Test durchzuführen. Bitte sprechen Sie uns an.

Hormonspiegel in/nach den Wechseljahren

Ein Hormonwert im Blut zum Nachweis der eingetretenen Wechseljahre hat in der Aussage keine Konsequenzen für die Behandlung, da es keinen allgemein gültigen „Normwert“ für eine notwendige Behandlung gibt. Diese richtet sich nach vorhanden Beschwerden und Symptomen, unabhängig vom Hormongehalt des Blutes.

Spiralenkontrolle mit Ultraschall

Um eine sichere Verhütung zu gewährleisten, wird eine Ultraschallkontrolle der Lage der Spirale für Kupferspiralen alle 6 Monate, für Hormonspiralen alle 12 Monate empfohlen. Da es sich hierbei um Leistungen im Rahmen der Empfängnisverhütung handelt, wird diese Kontrolle ab dem Alter von 20 Jahren nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

  

Schwangerschaftstest im Urin oder im Blut

Ein Schwangerschaftstest wird nur bei medizinischer Notwendigkeit  von den Krankenkassen bezahlt.

  

 
 

Wahlleistungen in der Schwangerschaft

Die nach den Mutterschaftsrichtlinien durchgeführten Leistungen gewährleisten Ihnen eine gute medizinische Versorgung.

Zusätzliche Untersuchungen werden von den Kassen nicht als Routinemaßnahme übernommen, entweder weil kein Wirksamkeitsnachweis erbracht worden ist oder weil die Mutterschaftsrichtlinien den neuen Erkenntnissen noch nicht angepasst wurden.

Einige Krankenkassen übernehmen im Kostenerstattungsverfahren jedoch zusätzliche Leistungen bis zu einer bestimmten Höhe. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse danach.

Verweisen möchten wir an dieser Stelle auch auf die Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA). Hier finden Sie ebenfalls umfassende und gut verständliche Informationen zu diesem Thema und darüber hinaus zu allen Aspekten und Fragen von Schwangerschaft und Geburt.

ERKLÄRUNG VON TESTERGEBNISSEN:

Falsch positiv bedeutet, dass eine gesunde Person ein Testergebnis bekommt, welches ihr zu Unrecht eine Erkrankung bescheinigt. In Wirklichkeit ist sie gesund, nur der Test ist falsch.

Falsch negativ bedeutet, dass eine kranke Person ein Testergebnis bekommt, welches sie als gesund ausweist, obwohl sie in Wirklichkeit in Bezug auf das untersuchte Merkmal krank ist.

Screening („Durchsieben“) bedeutet die Testung einer gesunden beschwerdefreien Bevölkerungsgruppe auf eine bestimmte Erkrankung, z. B. Mammographie-Screening auf Brustkrebs, oder Zellabstrich auf Gebärmutterhalskrebs.

Screening wird im Sprachgebrauch oft gleichgesetzt mit Vorsorgeuntersuchung. Es handelt sich aber nicht um eine echte Vorsorge im Sinne von Vorbeugung (Prävention) sondern um eine Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten. 

Schwangerschaft
 
 
 

INFEKTIONEN IN DER SCHWANGERSCHAFT

Nach den Mutterschaftsrichtlinien werden ein Röteln-Test, ein Test auf Syphylis, ein Test auf Chlamydien sowie ein Hepatitis B- und HIV-Test durchgeführt.

Folgende Untersuchungen sind zusätzlich möglich:

Bluttest auf Toxoplasmose

Zielgruppe:
Gesunde Schwangere, die nicht wissen, ob sie eine Toxoplasmose gehabt haben

Konsequenzen:
Ein Toxoplasmosetest zu Beginn der Schwangerschaft kann die Immunitätslage klären. Damit weiß die Schwangere, ob sie sich schützen muss. Hat sie keine Immunität (= Schutz), ist der Test wichtig,  um die Diagnose Toxoplasmoseinfektion sicher stellen zu können, wenn eine Schwangere zu einem späteren Zeitpunkt einen unklaren Infekt mit Lymphknotenschwellung hat.

Behandlungsziel:
Eine Schwangere, die keine Immunität gegen Toxoplasmose hat, sollte in der Schwangerschaft folgendes beachten: 

- Verzicht auf rohes Fleisch und Rohmilch sowie gute Hygiene bei der Zubereitung von rohem Fleisch

- häufiges Händewaschen (besonders nach Gartenarbeiten)

- Vermeidung von Kontakt mit Tierkot (besonders Katzenkot)

- Gemüse, Obst und Salat gründlich waschen. 

Eine Schwangere mit einer Toxoplasmose-Erstinfektion kann antibiotisch behandelt werden, um zu verhindern, dass die Infektion auf den Mutterkuchen und auf das Kind übergeht. Bei einer Infektion des Feten besteht ein Risiko für eine Fehlgeburt oder für eine Erkrankung des Feten mit Schädigungen von Auge und Gehirn. Besteht bei der Schwangeren zu Beginn der Schwangerschaft ein ausreichender Schutz (Immunität), kann ein erneuter Kontakt mit Toxoplasmen keine Schädigung mehr bewirken.

Risiken:
In sehr seltenen Fällen kann es Probleme bereiten, eine frische Infektion von einer früheren Infektion zu unterscheiden, so dass  weitere diagnostische Maßnahmen (Fruchtwasserpunktion  oder Punktion der kindlichen Nabelschnur) nötig sind.

Da in internationalen Studien die Wirksamkeit einer Therapie von mütterlicher Toxoplasmose in der Schwangerschaft widersprüchlich diskutiert wird, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) entschieden, Toxoplasmose in Deutschland nicht mit in die gesetzlichen Vorsorgeleistungen aufzunehmen.

Nach neuesten Daten ist jedoch davon auszugehen, dass durch die rechtzeitige Therapie nach Feststellung eines auffälligen serologischen Befundes eine fetale Infektion verhindert bzw. bei bereits infizierten Feten die Schwere der Schäden vermindert werden könnte.

Hinweis:
Wenn Krankheitssymptome auf eine Toxoplasmose hindeuten (fieberhafter Infekt mit Lymphknotenschwellungen), wird der Test von der Krankenkasse übernommen.

Bluttest auf Windpocken (Varizellen)

Zielgruppe:
Gesunde Schwangere, die nicht wissen, ob sie Windpocken gehabt haben und die nicht geimpft sind. Schwangere, die beruflich viel mit Kindern zu tun haben

Konsequenzen:
Zeigt der Bluttest eine Immunität an, kann eine erneute Infektion keine Schädigung mehr anrichten.

Besteht keine ausreichende Immunität, ist eine Vermeidung von Kontakt mit Windpocken in allen Zeiträumen der Schwangerschaft sehr wichtig.

Falls Sie doch in die Nähe einer infizierten  Person gekommen sind, können Sie sich so bald wie möglich Immunglobuline spritzen lassen, um eine Infektion von Ihnen und insbesondere eine des ungeborenen Kindes möglichst  abzuwenden. Es ist allerdings nicht erwiesen, dass diese Behandlungsmaßnahme die Häufigkeit oder die Folgen kindlicher Infektionen sicher beeinflussen kann.

Sehr wichtig ist es jedoch, ein Neugeborenes vor Kontakt mit infizierten Personen zu schützen, da eine Infektion für Neugeborene bedrohlich ist.

Risiken:
Die Zahl der falsch positiven und falsch negativen Testergebnisse ist gering (unter 10%).

Bluttest auf Ringelröten (Parvoviren)

Zielgruppe:
Gesunde Schwangere, die nicht wissen, ob sie Ringelröteln gehabt haben. Schwangere, die  beruflich viel mit Kindern zu tun haben.

Konsequenzen:
Zeigt der Bluttest eine Immunität an, kann eine erneute Infektion keine Schädigung mehr anrichten.

Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit dieser Virusinfektion. Wenn die Schwangere sich in der ersten Schwangerschaftshälfte infiziert, gehen die Viren häufig auf das Kind über und führen in etwa 12% zu einer Fehlgeburt. In der zweiten Schwangerschaftshälfte sind Fehlgeburten durch kindliche Infektionen selten. Aber es kommt bei 4% der infizierten Frauen zu einer virusbedingten Zerstörung der kindlichen roten Blutkörperchen mit Folgeerscheinungen wie Blutarmut, Leber- und Milzvergrößerung u.a., was im Ultraschall beobachtet und - falls nötig - durch Bluttransfusion zum Feten behandelt werden kann. Die Kinder haben dann gute Chancen, gesund geboren zu werden.

Risiken:
Es kann in seltenen Fällen Probleme bereiten, zwischen einer frischer Infektion und einer länger zurückliegender Infektion zu unterscheiden. Dadurch besteht in seltenen Fällen das Risiko falsch positiver Testergebnisse mit der Folge, dass  einige Eltern sich überflüssigerweise Sorgen um die Gesundheit ihres Kindes machen müssen.

Bluttest auf Zytomegalie

Zielgruppe:
Gesunde Schwangere, die selbst bereits kleine Kinder haben oder die beruflich viel mit Kleinkindern Kontakt haben. 

Konsequenzen:
Wenn eine Frau bereits vor der Schwangerschaft Kontakt mit Zytomegalieviren hatte, ist das Infektionsrisiko in der Schwangerschaft gering. Hat sie keine Antikörper gegen Zytomegalie, sollte sie sich durch häufiges Händewaschen vor einer Infektion in der Schwangerschaft schützen. Dies ist besonders nach dem Wechseln von Windeln notwendig, da die Infektion vorwiegend über den Urin von Säuglingen und Kleinkindern übertragen wird. Die Rate der Erstinfektionen von Frauen in der Schwangerschaft beträgt 1%.

Die Infektion verläuft in 90% unbemerkt. Eine Zytomegalie-Infektion der Mutter kann in 30-40 % auf das Kind übergehen. Ein infiziertes Kind kann Früh- oder Spätschäden (Entwicklungs- und Funktionsstörungen des Nervensystems, Schädigungen des Hörsystems bis Taubheit) davon tragen. Für eine Behandlung der Infektion gibt es bisher noch keinen sicheren Wirksamkeitsnachweis, so dass aktuell eine medikamentöse Therapie nur im Rahmen von Studien erfolgt. 

Risiken:
Die Sicherheit der Bluttestergebnisse ist besonders vor der 20 SSW sehr hoch, um akute von früheren Infektionen zu unterscheiden. Bei einem auffälligen Befund werden zusätzliche Ultraschalluntersuchungen durchgeführt; mitunter sind danach noch weitere Untersuchungen nötig (Fruchtwasserpunktion oder Punktion der Nabelschnur zur Gewinnung von fetalem Blut).

Abstriche auf B-Streptokokken

Zielgruppe:
Gesunde Schwangere in der  ca. 34. SSW

Durchführung:
Mit einem Watteträger wird ein Abstrich aus Scheide und Enddarm entnommen. Im Labor wird eine Kultur angelegt um zu sehen, ob die Frau B-Streptokokken hat.

Konsequenzen:
B-Streptokokken besiedeln bei vielen Menschen, so auch bei Schwangeren, Haut und Schleimhaut im Genitalbereich, in der Blase, im Darm und im Nasenrachenraum, ohne dass sie Krankheitssymptome hervorrufen.  Von den Schwangeren, die B-Streptokokken im Genitalbereich tragen, werden etwa in 30 bis 50%  die Bakterien unter der Geburt auf die Kinder übertragen. Von den infizierten Babys erkranken etwa 1-2% an einer bedrohlichen Neugeborenensepsis (Blutvergiftung). Einige Krankenhäuser verlangen daher vor einer Geburt einen B-Streptokokken-Test von den Schwangeren. Schwangere, bei denen der Test einen B-Streptokokken-Nachweis ergibt, bekommen unter der Geburt eine Antibiotikainfusion (z.B. Amoxicillin). Dadurch kann das Baby sicher vor einer Infektion geschützt werden. Eine Behandlung längere Zeit vor der Geburt, z. B. nachdem das Testergebnis vorliegt, ist nicht sinnvoll, weil die Bakterien zum Zeitpunkt der Geburt dann oft schon wieder nachgewachsen sind.  

Risiken:
Die Testergebnisse haben eine hohe Zuverlässigkeit und die Behandlung eine hohe Effektivität. Es werden jedoch viele Frauen aufgrund des Testergebnisses antibiotisch behandelt, deren Babys auch ohne Antibiotika nicht krank geworden wären. 

Abstriche auf Gonokokken (Tripper)

Zielgruppe:
Gesunde Schwangere in der 35.-37. SSW

Durchführung:
Für diesen Abstrich ist es notwendig, den Muttermund mit dem Spekulum einzustellen, um mit einem Watteträger einen Abstrich aus dem Gebärmutterhalskanal entnehmen zu können. Zusätzlich kann ein Abstrich aus der Harnröhre entnommen werden.

Konsequenzen:
In vielen Krankenhäusern bekommen die neugeborenen Babys Silbernitrat-Tropfen ins Auge geträufelt, um eine schwere Augenbindehautinfektion des Kindes mit Tripperbakterien zu verhindern. Wenn Eltern ihrem Kind diese unangenehme Prozedur ersparen wollen, kann die Schwangere vor der Geburt überprüfen lassen, ob sich in den Geburtswegen Tripperbakterien befinden. Wenn der Test positiv ist, kann die Schwangere vor der Geburt antibiotisch (z.B. mit Amoxicillin) behandelt werden. 

Risiken:
Die Testergebnisse sind nicht immer zuverlässig. So können falsch positive Ergebnisse zu überflüssigen antibiotischen Behandlungen führen und nicht selten auch zu Irritationen in der Partnerschaft. Falsch negative Ergebnisse sind vermutlich häufiger als die Studien angeben, weil die korrekte Abstrichentnahme gegen Ende der Schwangerschaft nicht so einfach ist und für die Schwangere sehr unangenehm sein kann.

Die Schwangere sollte sich unseres Erachtens selbst fragen, ob eine Tripperinfektion bei ihr möglich ist und die Unannehmlichkeiten in diesem Fall auf sich nehmen. Schwangere, die ihr Risiko für eine Tripperinfektion sehr gering einschätzen, können mit der Frauenärztin besprechen, ob die Scheidenflora ihre Einschätzung bestätigt und ob sie ohne allzu großes Risiko auf eine Untersuchung verzichten können.

 
 

ULTRASCHALLUNTERSUCHUNGEN IN DER SCHWANGERSCHAFT

3D- Ultraschall

Für die Ansicht eines Babys im 3D-Ultraschall ist der Zeitraum zwischen der 26. bis 29. SSW am besten. Um gute Sichtbedingungen dafür zu haben, muss genügend Fruchtwasser vorhanden sein und das Kind günstig liegen. Im Normalfall ist ein Extratemin dafür notwendig, den Sie bei Wunsch rechtzeitig anmelden sollten.

Weitere Untersuchungen beim Pränataldiagnostiker

Folgende Untersuchungen der weiteren Pränataldiagnostik werden in unserer Praxis nicht durchgeführt, bei Wunsch können wir Ihnen jedoch Adressen von spezialisierten Praxen für Pränataldiagnostik vermitteln.

Selbstverständlich erfolgt bei medizinischer Notwendigkeit, d.h. wenn entsprechende Risikofaktoren und / oder auffällige Befunde vorliegen, die rechtzeitige Überweisung durch uns zur weiteren Diagnostik und die Beratung dazu.

Erst-Trimester-Screening/Nackenfaltenmessung (Zeitpunkt 12. Bis 14. SSW)

Diese Untersuchung liefert neben einer frühen sonografischen Beurteilung des Feten hinsichtlich möglicher Fehlbildungen Risikoberechnungen für das Down-Syndrom (Trisomie 21) sowie einige andere Chromosomenanomalien in Form einer Risikozahl. Auf deren Grundlage und im Vergleich mit dem allgemeinen altersspezifischen Risiko muss dann die persönliche Entscheidung für oder gegen eine weitere Abklärung (Untersuchung aus dem mütterlichen Blut, Fruchtwasserpunktion) getroffen werden, um eine exakte Aussage zu erhalten. Vor jeder dieser Untersuchungen ist es wichtig, sich mögliche persönliche Konsequenzen zu überlegen, da in den meisten Fällen keine Therapiemöglichkeit besteht. Eine gute Entscheidungshilfe für den Umgang mit den Angeboten der Pränataldiagnostik ist das Faltblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das wir Ihnen zu Beginn der Schwangerschaft mitgeben. Auch eine psychosoziale Beratung, auf die jede Frau und jedes Paar einen Rechtsanspruch in der Schwangerschaft hat, ist hilfreich bei Unsicherheiten. Einen Flyer mit der Adresse entsprechend ausgebildeter Beraterinnen finden Sie in Ihrem Mutterpass.

Präeklampsiescreening (Zeitpunkt 12.-14. SSW)

Hierbei handelt es sich um eine Risikoabschätzung für das Auftreten einer „Schwangerschaftsvergiftung“ vor der 34.SSW, sie tritt bei ca. 5% aller Erstgebärenden auf. Diese Untersuchung erfolgt als Blutuntersuchung, Blutdruckmessung, einer ausführlichen Erhebung der Vorgeschichte (vorherige  Herz-Kreislauferkrankungen) und meist in Kombination mit einem zusätzlichen Ultraschall (Erst-Trimester-Screening).

Sollte in einer vorangegangenen Schwangerschaft bereits eine Schwangerschaftsvergiftung aufgetreten sein oder ein erhöhter Blutdruck schon vor der Schwangerschaft bestehen, ist diese Untersuchung sinnvoll. Wird frühzeitig ein erhöhtes Risiko für eine Präeklampsie erkannt, erfolgt engmaschigere Betreuung der Schwangeren. Durch die frühzeitige Gabe des Medikamentes ASS (niedrigdosiert), kann das Risiko für Präeklampsie gesenkt werden.

Nicht-invasiver Pränataltest (NIPT)

Im mütterlichen Blut kann ab der 10.SSW. fetale DNA nachgewiesen und auf Chromosomenveränderung hin untersucht werden. Dadurch lässt sich bei Einzel-und Zwillingsschwangerschaften eine Aussage über Trisomie 21, Trisomie 13, 18, und über mögliche Abweichungen der Geschlechtschromosomen treffen, ohne dass eine Fruchtwasserpunktion durchgeführt werden muss. Die Methode ist sehr empfindlich; trotzdem können falsch positive und falsch negative Befunde nicht völlig ausgeschlossen werden. Bei auffälligen Befunden ist deshalb weiterhin die Bestätigung durch eine invasive Diagnostik (Fruchtwasserpunktion) erforderlich, während bei einem unauffälligen Befund auf diese verzichtet werden kann.

Die Methode ist für Frauen mit erhöhtem Risiko für chromosomale Störungen beim erwartenden Kind (z.B. durch höheres Lebensalter, Zustand nach Totgeburt, oder Geburt eines Kindes mit chromosomalen Störungen) eine Möglichkeit, ohne das Risiko einer Fruchtwasserpunktion Gewissheit über die chromosomale Ausstattung des Kindes zu erhalten.

Voraussetzung für die Durchführung einer NIPT ist eine genetische Beratung.

© Frauenärztinnen Dresden |